Wege und Pfade
Sie dürfen auf den Wegen und Pfaden im nicht bebauten Land wandern und Fahrradfahren. Hunde müssen auf privaten Wegen und Pfaden an der Leine geführt werden. In besonderen Fällen kann der Besitzer das Passieren auf seinem Grund verbieten.
Mit Hund auf Tour
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Strände
An Stränden dürfen Sie spazieren gehen, Baden und einen kurzweiligen Aufenthalt von ca. 1 Tag machen. Zelten ist nicht erlaubt. Die Regeln gelten unabhängig davon, ob der Strand privates oder öffentliches Eigentum ist. Aber auch hier gibt es Einschränkungen. An privaten Stränden dürfen Sie sich nicht näher als 50 m von Gebäuden aufhalten.
Hunde müssen am Strand zwischen dem 1. April und den 30. September an der Leine geführt werden – und immer da, wo sich grasende Haustiere aufhalten.
Wälder
In privaten Wäldern ist es zwischen 6 Uhr morgens und Sonnenuntergang gestattet, auf Wegen und Pfaden spazieren zu gehen oder Fahrrad zu fahren. Öffentliche Wälder dürfen Sie 24/7 passieren – sowohl auf den vorgegebenen Wegen und Pfaden als auch neben diesen, jedoch nicht in eingezäunten Gebieten. Der Besitzer hat das Recht, den Zugang an Tagen, wo gejagt oder intensive Waldarbeiten durchgeführt werden, zu begrenzen. Sie dürfen sich nicht näher als 150 m von Gebäuden aufhalten. In öffentlichen Wäldern sind es 50 m. Hunde müssen an der Leine geführt werden. In besonderen Fällen hat der Besitzer das Recht, das Fahrradfahren zu untersagen.
Freie Areale
Sie dürfen sich auf freien Arealen aufhalten, sofern Sie dort auf legale Weise hinkommen, wie bspw. über Wege und Pfade. Sie haben jedoch keinen Zugang zu privaten unbepflanzten Arealen, wenn das Areal sorgfältig eingezäunt ist; aber es ist möglich, dass es einen Zugang über eine Pforte, ein Tor, über einen Zaunübertritt oder ähnliches gibt, wo sich keine grasenden Haustiere befinden. Sie dürfen sich nur auf freien Arealen zwischen 6 Uhr morgens bis Sonnenuntergang und nicht näher als 150 m von Gebäuden aufhalten. Sie haben keinen unmittelbaren Zugang zu den Rändern von Wasserläufen, es sei denn diese grenzen an ein Gebiet für öffentliches Passieren. Der Besitzer kann das Areal an Tagen der Jagt oder intensiver Landwirtschaftsarbeit schließen. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden.
Übriges Verhalten
Ihr Verhalten in der Natur geschieht auf eigene Haftung und es kann zu lokalen Einschränkungen in Ihren Möglichkeiten, Zugang zu bestimmten Bereichen zu bekommen, führen. Bitte beachten Sie die Beschilderung. Wenn Sie organisierte Aktivitäten in Wäldern und freien Arealen planen, bei denen die Teilnehmerzahl über 30 ist, sowie bei Sport- oder Unternehmensarrangements, benötigen Sie die Erlaubnis des Besitzers.
Sie können mehr über den Zugang in der Natur auf www.naturstyrelsen.dk lesen.